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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Januar 2004)

1. Allgemeines / Vertragsabschluß

1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3. Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibung sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Insoweit ist die Sternico Electronics GmbH auch zu Änderungen der Leistungen indem Umfang berechtigt, wie sie dem Käufer zur bestmöglichen Auftragserledigung zumutbar ist.

1.4. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.

1.5. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Sternico Electronics GmbH.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. Bei Lieferungen aufgrund von Abrufverträgen ist der Zeitpunkt der Versendung der jeweiligen Warenlieferung maßgeblich
2.2. Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.
2.3. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Software, gesonderten Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.4. Die Rechnungsbeträge sind fällig und netto ohne Abzug zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechungslegung. Teilleistungen können gesondert berechnet werden. Der Versand aller Lieferungen bleibt der Sternico Electronics GmbH gegen Vorkasse oder Bar-Nachnahme vorbehalten.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.5. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.

2.6. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich im Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.7. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.


3. Lieferfrist

3.1. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenen Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (z.b. Import und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die oben genannten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerungen sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen zu berechnen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2 Monate ab Wegfall des Lieferhindernisses.
Die Haftung der Sternico Electronics GmbH für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenen Vertragskündigung ist ausgeschlossen.

3.5. Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, bestehen Schadensersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

4.1. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Auf schriftliches Verlangen versichern wir die Ware auf Kosten des Kunden.

4.3. Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an die Sternico Electronics GmbH trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der Sternico Electronics GmbH sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.


5. Umtausch bzw. Rücknahme

Der Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingung an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der Sternico Electronics GmbH und ihrer Zulieferanten.


6. Eigentumsvorbehalt.

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.b. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offenen Forderungen um 25%, so wird die Sternico Electronics GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 25 % hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.

6.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentum der Sternico Electronics GmbH hinzuweisen, und diese umgehend zu unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware weitestmöglich abzuwehren.


7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für alle von uns gelieferten Produkte.

7.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die unsachgemäße Lagerung den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen.
Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit der Sternico Electronics GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.

7.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferungen schriftlich anzuzeigen: andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§377,367 HGB.

7.5. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfungen einer Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.

7.6. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, den Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins in der Originalverpackung an die Sternico Electronics GmbH zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verzögern.
Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit des Gerätes oder Teiles heraus, so ist der Käufer verpflichtet, eine Aufwandsentschädigung von pauschal EUR 50,- zu entrichten. die gesondert berechnet wird. Der Sternico Electronics GmbH bleibt vorbehalten, einen darüber hinausgehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringen Aufwandes vorbehalten.

7.7. Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.8. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses, des gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheit abhängig machen.

8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.


9. Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organsiationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet die Sternico Electronics GmbH nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


10. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

11.1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Braunschweig vereinbart.

11.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich - Wechsel und Scheckklagen Braunschweig vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

11.4. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der Sternico Electronics GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.